Balkonkraftwerk 2026: Was hat sich durch das Solarpaket 1 wirklich verändert?
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Balkonkraftwerk 2026: Was hat sich durch das Solarpaket 1 wirklich verändert?
Das Solarpaket 1, das am 16. Mai 2024 in Kraft trat, hat die Spielregeln für Balkonkraftwerke in Deutschland grundlegend verändert. Viele der früheren bürokratischen Hürden sind weggefallen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. 800 Watt ohne separaten Netzbetreiber-Antrag: Heute reicht die einfache Registrierung im Marktstammdatenregister. Das dauert etwa 10 Minuten.
2. Keine Pflicht zur Zähler-Tauschpflicht mehr: Für Steckersolargeräte bis 800 Watt musst du keine aktive Maßnahme am Zähler vornehmen.
3. Vermieter dürfen nicht mehr pauschal „Nein“ sagen: Mieter haben jetzt ein Recht auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Vermieter müssen sachliche Gründe nennen.
4. Vereinfachte technische Anforderungen: Der Anschluss per normalem Schuko-Stecker ist heute ausdrücklich erlaubt.
5. Modulleistung bis 2.000 Watt Peak erlaubt: Die Modulleistung (nicht die Wechselrichterleistung!) darf bis zu 2.000 Watt betragen, was bifaziale Hochleistungsmodule ermöglicht.
Was könnte sich 2026 noch ändern?
Aktuell laufen in Deutschland Diskussionen über eine weitere Erhöhung der Einspeiseleistung auf 1.200 oder sogar 2.000 Watt. Einige EU-Länder erlauben bereits höhere Werte.
Fazit
Das Solarpaket 1 hat echte Erleichterungen gebracht. Wer 2026 ein Balkonkraftwerk kauft und installiert, muss sich um Anmeldepflichten kaum noch sorgen – 10 Minuten im Marktstammdatenregister, und man ist gesetzeskonform.